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   VG Karlsruhe, 02.05.2019 - 11 K 13764/17   

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VG Karlsruhe, 02.05.2019 - 11 K 13764/17 (https://dejure.org/2019,16553)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.05.2019 - 11 K 13764/17 (https://dejure.org/2019,16553)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. Mai 2019 - 11 K 13764/17 (https://dejure.org/2019,16553)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 12 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG
    Gebührenpflicht für ein Zweitstudium

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erststudium; Zweitstudium; Zweitstudiengebühr; Studiengang; Studiengangwechsel; höheres Fachsemester; Gebührenfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Halle, 12.12.2016 - 6 A 3/16

    Zweitstudiengebühr nach kostenpflichtigem Erststudium

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.05.2019 - 11 K 13764/17
    Für die Gebührenpflicht nach § 8 Abs. 1 S. 1 LHGebG kommt es allein darauf an, ob ein zweites oder weiteres Studium nach bereits erworbenem Hochschulabschluss aufgenommen wird, und nicht darauf, ob das diesem Abschluss zugrundeliegende Studium gebührenfrei absolviert wurde (wie VG Halle (Saale), Urt. v. 12.12.2016 - 6 A 3/16 -).

    Für die Gebührenpflicht kommt es daher allein darauf an, ob ein zweites oder weiteres Studium nach bereits erworbenem Hochschulabschluss aufgenommen wird, und nicht darauf, ob das diesem Abschluss zugrundeliegende Studium gebührenfrei absolviert wurde (vgl. dazu in Bezug auf die ähnl. Regelung des § 111 Abs. 3 HSG LSA VG Halle (Saale), Urt. v. 12.12.2016 - 6 A 3/16 - juris, Rn. 16).

    Zum anderen liegt der Zweck des Grundsatzes eines gebührenfreien Studiums nicht darin, dass jeder unbeschadet seiner persönlichen Verhältnisse einmal im Leben gebührenfrei studieren können soll, sondern darin, dass derjenige, der über eine hochschulabschlussgebundene Berufsausbildung nicht verfügt, sie aber anstrebt, die Ausbildung auch gebührenfrei erhalten können soll (vgl. zur ähnl. Rechtslage in Sachsen-Anhalt VG Halle (Saale), Urteil vom 12.12.2016 - 6 A 3/16 - a. a. O.).

  • BVerfG, 31.03.2006 - 1 BvR 1771/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Erhebung von Langzeitstudiengebühren in

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.05.2019 - 11 K 13764/17
    Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass die Erhebung von Gebühren für ein Zweitstudium grundsätzlich nicht gegen die Verfassung verstößt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 31.03.2006 - 1 BvR 1771/01 - juris, Rn. 25 ff.; BVerwG, Beschl. v. 18.06.2008 - 6 B 23.08 - juris, Rn. 4).

    Zwar kann es im Hinblick auf die Verwirklichung des Grundrechts der Berufsfreiheit verfassungsrechtlich geboten sein, in Fällen, in denen der angestrebte Beruf den Abschluss einer weiteren Hochschulausbildung zwingend erfordert, etwa über eine Härtefallregelung sicherzustellen, dass das Zweitstudium nicht aus finanziellen Gründen aufgegeben werden muss (BVerfG, Beschl. v. 31.03.2006 - 1 BvR 1771/01 - juris, Rn. 29).

    Diese Wertung kann auch als Rechtfertigung für eine Gebührenregelung herangezogen werden, die unter anderem den Zweck verfolgt, die Nutzung von Hochschulressourcen zu effektivieren (BVerfG, Beschl. v. 31.03.2006 - 1 BvR 1771/01 - juris, Rn. 29).

  • BVerwG, 18.06.2008 - 6 B 23.08

    Begründung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.05.2019 - 11 K 13764/17
    Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass die Erhebung von Gebühren für ein Zweitstudium grundsätzlich nicht gegen die Verfassung verstößt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 31.03.2006 - 1 BvR 1771/01 - juris, Rn. 25 ff.; BVerwG, Beschl. v. 18.06.2008 - 6 B 23.08 - juris, Rn. 4).
  • VGH Hessen, 06.12.2007 - 8 UE 727/06

    Verfassungsmäßigkeit der Zweitstudiengebühren nach dem Hessischen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.05.2019 - 11 K 13764/17
    Entscheidend für die Einstufung eines Studiengangs als grundständiger Studiengang ist dessen objektive Konzeption und nicht die subjektive Planung des einzelnen Studierenden und die individuelle Anrechnung bisheriger Studienleistungen (vgl. VG Freiburg, Urt. v. 18.07.2018 - 1 K 9010/17 - juris, Rn. 22; Hess. VGH, Urt. v. 06.12.2007 - 8 UE 727/06 - juris, Rn. 74).
  • VG Freiburg, 18.07.2018 - 1 K 9010/17

    Verhältnis des Studiengangs "Staatsexamen Pharmazie" zum Bachelorstudiengang

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.05.2019 - 11 K 13764/17
    Entscheidend für die Einstufung eines Studiengangs als grundständiger Studiengang ist dessen objektive Konzeption und nicht die subjektive Planung des einzelnen Studierenden und die individuelle Anrechnung bisheriger Studienleistungen (vgl. VG Freiburg, Urt. v. 18.07.2018 - 1 K 9010/17 - juris, Rn. 22; Hess. VGH, Urt. v. 06.12.2007 - 8 UE 727/06 - juris, Rn. 74).
  • VG Karlsruhe, 03.08.2020 - 11 K 1381/20

    Erhebung von Zweitstudiengebühren bei Parallelstudium

    Die Aufnahme eines zweiten oder weiteren Studiums im Sinne der Vorschrift kann sowohl durch eine erstmalige Immatrikulation an einer Hochschule nach abgeschlossenem Erststudium als auch in Gestalt des Studiengangwechsels nach einem begonnenen Zweitstudium erfolgen (VG Karlsruhe, Urt. v. 02.05.2019 - 11 K 13764/17, juris, Rn.27).

    Da sich der Begriff "aufnehmen" nicht nur auf den Begriff "Studium", sondern auch auf den Satzteil "in einem [...] Studiengang" bezieht, ist die erneute Einschreibung in einem anderen Studiengang - etwa bei einem Studiengangwechsel nach erfolgtem Erststudium - ebenfalls vom Wortlaut der Vorschrift erfasst (vgl. VG Karlsruhe, Urt. v. 02.05.2019 - 11 K 13764/17, juris, Rn.27).

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